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Artenschutz: Das Eckpunkte Papier der Landesregierung

Eckpunkte(1) Erhalt der Artenvielfalt als gesetzliches Ziel Das Ziel des Erhalts der Artenvielfalt ist so bedeutend und wichtig, dass die Verpflichtung des Landes, dem Rückgang und dem Verlust von Lebensräumen entgegenzuwirken, als gesetzliches Ziel im Naturschutzgesetz aufgenommen wird. (2) Ausbau des Biotopverbundes sowie Erhalt und Ausbau einer vielfältig strukturierten Landschaft als Lebensraum für eine artenreiche Flora und  

Eckpunkte

(1) Erhalt der Artenvielfalt als gesetzliches Ziel

Das Ziel des Erhalts der Artenvielfalt ist so bedeutend und wichtig, dass die Verpflichtung des Landes, dem Rückgang und dem Verlust von Lebensräumen entgegenzuwirken, als gesetzliches Ziel im Naturschutzgesetz aufgenommen wird. 

(2) Ausbau des Biotopverbundes sowie Erhalt und Ausbau einer vielfältig strukturierten Landschaft als Lebensraum für eine artenreiche Flora und Fauna.

a) Die Umsetzung des Biotopverbundes wird für alle Kommunen verpflichtend. Das Land stellt Fördermittel für die hierfür nötigen Planungskosten bereit. Die Umsetzung kann sowohl über Ausgleichmaßnahmen als auch über Fördermaßnahmen erfolgen. Ziel ist es, den Biotopverbund in der freien Landschaft in gleicher Weise wie in Bayern vorgesehen einzuführen.

b) Um den zahlreichen Tieren und Pflanzen der offenen Landschaft eine Mindestausstattung an Lebens- und Rückzugsräumen, sog. Refugialflächen, anzubieten, werden vorhandene Maßnahmen verstärkt und neue entwickelt, um perspektivisch landesweit auf 10% der landwirtschaftlichen Fläche FAKT-Maßnahmen durchzuführen, die eine biodiversitätsstärkende Funktion und Wirkung entfalten.

Das Land strebt darüber hinaus an, dass jeder Betrieb einen Mindestanteil von 5% an ökologisch wirksamen Maßnahmen umsetzt.

Die Voraussetzungen für die genannten Punkte werden auch im Zuge der Umsetzung der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik geschaffen. Als Refugialflächen gelten Landschaftselemente wie Hecken und Raine, insbesondere mehrjährige Blühflächen und Brachen, Altgrasstreifen sowie extensiv bewirtschaftetes, artenreiches Grünland. Die Refugialflächen sind je Landnutzungsart (Acker, Dauergrünland) auszuweisen. Die Anlage mehrjähriger Blühflächen in Gewässerrandstreifen soll weiter ausgebaut werden. 

(3) Die Pflege und die Bewirtschaftung von Streuobstwiesen wird gestärkt

Streuobstwiesen stellen in Baden-Württemberg einen prägenden Teil der Kulturlandschaft dar.

Sie sind Lebensraum zahlreicher heimischer Tier- und Pflanzenarten. Rund 40% aller Streuobstbestände Deutschlands befinden sich in Baden-Württemberg.

Das Land hat daher eine besondere Verantwortung, diesen typischen Teil der Kulturlandschaft zu erhalten.Nur durch eine regelmäßige Pflege (dies umfasst insbesondere die Grünlandnutzung und den Baumschnitt) wird der Lebensraum erhalten.

Immer weniger Menschen nehmen jedoch die Mühe dieser schwierigen und aufwendigen Arbeit auf sich. Der Obstertrag deckt nicht den nötigen Arbeitsaufwand. Das Land unterstützt daher die Bewirtschaftung und Pflege der Streuobstbestände. Das Land schreibt hierzu die bestehende Streuobstkonzeption fort. Bestehende Förderungen werden auf den aktuellen Bedarf hin überprüft, weiterentwickelt und attraktiver gestaltet, damit die Anreize zum Erhalt und zur Bewirtschaftung der bestehenden Streuobstbestände erhöht werden. Das Land ergreift Maßnahmen, um bestehende Streuobstbestände vor Flächenverbrauch effektiv zu schützen. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigung der Streuobstbestände führen, bedürfen einer Genehmigung. Hiervon nicht betroffen ist die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und Nutzung sowie die Pflege. Eine Genehmigung zur Beseitigung von Streuobstbeständen darf nur erteilt werden, wenn ein entsprechender Ausgleich erfolgt.

(4) Konsequenter Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft

Jeder naturschutzrechtlich relevante Eingriff in Natur und Landschaft ist nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen auszugleichen. Die bauplanungsrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen werden bisher aber nur auf kommunaler Ebene erfasst und dokumentiert. Daher wird ein landesweites Kataster eingerichtet, das Kompensationsmaßnahmen nicht nur für naturschutzrechtliche, sondern auch für bauplanungsrechtliche Eingriffe umfasst. Damit wird transparent und nachvollziehbar, auf welchen Flächen welche Maßnahmen umgesetzt werden müssen.

(5) Schutzwirkung der Schutzgebiete für Pflanzen und Tiere effektiv gestalten Schutzgebiete müssen die dortigen Pflanzen und Tiere effektiv schützen.

In den Landschaftsschutzgebieten, den Natura 2000 Gebieten, den Naturschutzgebieten, in den Kern- und Pflegezonen der Biosphärengebiete, in gesetzlich geschützten Biotopen und bei Naturdenkmalen ist auf den intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen künftig nur ein restriktiver Einsatz von Pflanzenschutzmitteln – nach den Regeln des integrierten Pflanzenschutzes – zulässig.

Neben den allgemeinen Grundsätzen des Integrierten Pflanzenschutzes sind dabei zusätzliche landesspezifische Vorgaben zum Integrierten Pflanzenschutz verpflichtend einzuhalten. Die zusätzlichen landesspezifischen Maßnahmen beinhalten beispielsweise: die Verwendung einer Applikationstechnik mit hoher Abdriftminderung, die Einhaltung einer weiten Fruchtfolge bei Auftreten von Fruchtfolgeschädlingen,  die konsequente Bestandsbeobachtung auf Schadorganismen,  das Aufstellen von Gelbschalen zur Überwachung und Behandlung nach Prognosemodellen und Schadschwellen,  die Verwendung von nützlingsschonenden Pflanzenschutzmitteln und  das Anlegen von Spritzfenstern zur Beurteilung der Behandlungsnotwendigkeit  die Einhaltung der vorgegebenen Schadschwellendie Umsetzung von kulturspezifischen Maßnahmen zur Förderung von Nützlingen.

Die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen ist von den Betrieben zu dokumentieren und wird im Rahmen des landwirtschaftlichen Fachrechts kontrolliert. In Naturschutzgebieten wird ab dem 01.01.2022 jeglicher Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verboten. Das Verbot ist so auszugestalten, dass betroffene Betriebe keine unbilligen Härten erdulden müssen und somit nicht in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet werden. 

(6) Der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel wird bis 2030 um 40 % bis 50 % in der Menge reduziert

Durch die konsequente Reduzierung der Nutzung von Pflanzenschutzmittel wird nicht nur eine Ursache für den Artenrückgang bekämpft. Vielmehr ergeben sich u.a. auch positive Auswirkungen auf den Zustand der Gewässer sowie auf das Schutzgut Boden. Damit die Reduktion sehr schnell eine effektive Wirkung bei der Artenvielfalt entfaltet, werden die geplanten flächenhaften Maßnahmen prioritär innerhalb der Landschaftsschutzgebiete, der Biosphärengebiete, der Natura 2000 Gebiete, in gesetzlich geschützten Biotopen und bei Naturdenkmalen umgesetzt. Um dies zu erreichen, werden neben den Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes, die schon bisher von der staatlichen Beratung empfohlen werden, die Behörden insbesondere den Bewirtschaftern innerhalb dieser Gebiete passgenaue Fördermaßnahmen und zusätzliche freiwillige Angebote unterbreiten und die Beratung der Betriebe in diesen Gebieten prioritär umsetzen.

Das Gesamtpaket zur Reduktion der Pflanzenschutzmittel umfasst insbesondere folgende Punkte:

a) Die bisherigen Möglichkeiten der Agrarumweltförderung auch im Ackerbau und des Vertragsnaturschutzes werden fortentwickelt, damit diese in deutlich größerem Umfang als bisher genutzt werden und noch stärkere Wirkung entfalten.

b) Die bisherigen Fördermaßnahmen freiwillige „Reduktion des Einsatzes von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln“ und freiwilliger „ganzjähriger Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel“ werden ausgebaut und attraktiver gestaltet.

c) Die verstärkte Entwicklung und Förderung des Einsatzes biologischer und biotechnischer Verfahren zur Reduktion des Insektizideinsatzes.

d) Das Land baut die Beratung zum Pflanzenschutz aus. Betriebe werden gezielt zu vorbeugenden, biologischen und mechanischen Pflanzenschutzmethoden beraten, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu minimieren und alternative Möglichkeiten aufzuzeigen.

e) Die Pflege der Grünflächen, Verkehrsflächen und sonstige Bereiche im Innenbereich soll grundsätzlich ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel erfolgen. Das Land, die Städte und Gemeinden sowie die Kreise haben hierfür eine besondere Verantwortung.

f) Das Land begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung eine Ausstiegsstrategie für Glyphosat vorzulegen und setzt sich dafür ein, die Anwendung von Glyphosat schnellstmöglich zu beenden, dies umfasst auch den Einsatz auf Gleiskörpern und in Privathaushalten. Um die Reduktion der Pflanzenschutzmittel messen zu können, erfolgt eine umfassende landesweite Datenerhebung zur aktuellen Nutzung von Pflanzenschutzmitteln in Baden-Württemberg mit Hilfe eines repräsentativen Betriebsmessnetzes sowohl bezüglich der eingesetzten Wirkstoffe als auch bezüglich der Menge pro Jahr. Dieses beinhaltet auch eine Bewertung im Hinblick auf das Risikopotential der einzelnen Wirkstoffe bezüglich Insekten auf der Basis der Risikobewertung des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz. Über die Ergebnisse wird dem Landtag regelmäßig berichtet.

g) Durch die Weiterentwicklung des integrierten Pflanzenschutzes einschließlich der Weiterentwicklung krankheitsresistenter Sorten soll der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf ein Minimum reduziert werden.

h) Es werden landesweit Musterbetriebe aufgebaut, die als Anschauungsbetriebe und best practice-Beispiele für die Funktionsfähigkeit der Reduzierung und zur Weiterentwicklung des integrierten Pflanzenschutzes dienen. i) Es wird ein Coaching-Programm zur Vermittlung der Reduktionsmaßnahmen in der Fläche aufgenommen. Es werden Handlungsempfehlungen für die unterschiedlichen Kulturen verfasst.

j) Die Investitionen in weiter zu entwickelnde Prognosesysteme werden erhöht.

k) Investitionen in die Modernisierung der Applikationstechnik und den Einsatz von digitaler Technik im Ackerbau und in den Sonderkulturen wird in die Förderprogramme aufgenommen.

l) In der Ausbildung der landwirtschaftlichen Berufe sowie den Fortbildungsangeboten des Landes (insbesondere den für den Pflanzenschutzmitteleinsatz nötigen Sachkundenachweis) wird die Pflanzenschutzreduktion größere Zeitanteile erhalten.

m) Mit der Steigerung des Anteils an ökologisch wirtschaftenden Betrieben wird auch der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln geringer.

 (7) Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30- 40% bis zum Jahr 2030

Zahlreiche Studien belegen, dass die Artenvielfalt mit ökologischer Bewirtschaftung verbessert werden kann. Zudem wird durch den konsequenten Verzicht von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln im ökologischen Landbau zugleich ein gewichtiger Beitrag für die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln erbracht. Durch die gesetzliche Festlegung des Anteils am ökologischen Landbau als Zielvorgabe verpflichtet sich das Land unter Berücksichtigung der Nachfrageentwicklung, das Umfeld und die Rahmenbedingungen zum ökologischen Landbau so attraktiv zu gestalten, dass der angestrebte Anteil auch erreicht werden kann. Kein Betrieb wird gegen seinen Willen den Betrieb auf ökologischen Landbau umstellen müssen. Da eine freiwillige Umstellung betriebswirtschaftlich nur Sinn macht, wenn mit den ökologisch hergestellten Produkten ein auskömmlicher Preis erzielt wird, wird ein ruinöser Preiskampf im Ökobereich vermieden.

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

a) Die Fördersätze für den ökologischen Landbau werden geprüft.

b) Mit dem Programm „Beratung.Zukunft.Land“ bietet das Land eine breite Palette verschiedener Beratungsmodule für landwirtschaftliche Unternehmen an, um die Umstellung auf eine Bewirtschaftung nach ökologischen Grundsätzen zu begleiten. Beratungsmodule wie die Gesamtbetriebliche Biodiversitätsberatung oder Öko-Umstellung sollen noch stärker in den Fokus gestellt werden.

c) Eine Schlüsselrolle in der weiteren Entwicklung des ökologischen Landbaus kommt der Vermarktung der Öko-Erzeugnisse zu. Die Entwicklung der Nachfrage wird das Land gezielt unterstützen. Entsprechende Marketingkonzepte unter Berücksichtigung bestehender Anforderungen an die Prozess- und Produktqualität werden entwickelt. Bereits laufende Projekte zur Vermarktung werden verstärkt.

d) Das Land baut Demonstrationsbetriebe mit vorbildlichen Naturschutzmaßnahmen auf, diese dienen als Anschauungsbetriebe für die ökologische und konventionelle Branche. Über den Aufbau eines Lernnetzwerks von Praktikern für Praktiker und regelmäßige Feldtage wird der Austausch verstärkt.

e) Das Land muss eine Vorbildfunktion übernehmen. Die eigenbetrieblich bewirtschafteten Flächen des Landes (Domänen) werden in der Regel nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus bewirtschaftet, Ausnahmen müssen begründet werden.  In Betrieben von Lehr-, Versuchs- und Forschungseinrichtungen, die bislang ausschließlich konventionell bewirtschaftet wurden, sind Teilbetriebsumstellungen vorgesehen, damit Forschung und Ausbildung auch im konventionellen Bereich gewährleistet ist. Landeseigene Flächen werden bei künftigen Pachtverträgen vorrangig an Bewirtschafter verpachtet, die auf den gepachteten Flächen die Kriterien des biologischen Landbaus einhalten.  Das Land verpflichtet sich, den Anteil an regional biologischen Produkten in den eigenen Kantinen, an den Schulen und den Einrichtungen des Landes weiter deutlich zu erhöhen, um einen Beitrag zur Nachfrage zu leisten. In künftigen Ausschreibungen für die Verpachtung ist dies als Auflage mit aufzunehmen.  Das Land empfiehlt Kommunen, Kreise, kirchliche Einrichtungen, Kliniken und große Unternehmen, diesen Beispielen zu folgen.

(8) Verbot aller chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel in Privatgärten Der Anteil der in Privatgärten genutzten chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln macht einen nicht unerheblichen Anteil aller genutzten Pflanzenschutzmittel aus. Im Gegensatz zu beruflichen Anwendern ist für Privatpersonen für die handelsüblichen Mittel kein Sachkundenachweis erforderlich. Zudem werden die Mittel oftmals zu häufig und in zu starker Dosis genutzt. Die Landesregierung setzt sich daher beim Bund dafür ein, dass der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln in Privatgärten generell verboten wird. 

(9) Artenschutz in Städten und Siedlungsbereichen

a) Die öffentliche Hand trägt eine besondere Verantwortung. Land, Kreise und Kommunen sollen, soweit dies mit anderen öffentlichen Interessen vereinbar ist (insb. Verkehrssicherheit), Grünflächen sowie das Umfeld von öffentlichen Einrichtungen insektenfreundlich gestalten und pflegen.

b) Privatgärten innerorts bieten eine Chance für Artenvielfalt. Jeder Privatgarten soll daher bienen- und insektenfreundlich gestaltet werden. Das bestehende Verbot zur Versiegelung (dies betrifft insbesondere auch Schottergärten) und die Möglichkeit, Gestaltungsvorgaben in Bebauungsplänen umzusetzen (z.B. die Pflicht zur Anpflanzung heimischer Pflanzen), werden ausgebaut und das Land ergreift Maßnahmen, um das bestehende Vollzugsdefizit zu beseitigen.

c) Mindestens 20 Prozent der bisher kurz gemähten Rasenflächen der Staatlichen Vermögensverwaltung, insbesondere des Landesbetriebs Schlösser und Gärten, sollen in ökologisch hochwertige Blühflächen und ökologisch wirksame Lebensräume umgewandelt werden. Das Land empfiehlt den Kommunen und Kreisen, diesem Vorbild zu folgen.

d) Eindämmung von Lichtverschmutzung Künstliche Beleuchtungen sind schädlich für Insekten. Sie sind daher auf das auch im Hinblick auf Sicherheit und Ordnung nötige Minimum zu reduzieren. Neue Beleuchtungen sind so zu gestalten, dass sie die Erkenntnisse zum Insektenschutz umsetzen. Dies umfasst unter anderem Maßnahmen zur Reduzierung der Gesamtmenge der Beleuchtung, eine generelle Reduzierung der Beleuchtung von Gebäuden und Werbeanlagen sowie Vorgaben zur baulichen Beschaffenheit und Funktionalität der Beleuchtung im öffentlichen Raum. Bei bestehenden Beleuchtungen sind mögliche Anpassungen zu prüfen. 

(10) Wissensvermittlung und Forschung

Damit der Wissensstand zum Artenrückgang ausgebaut und das Zusammenwirken der unterschiedlichen Ursachen besser verstanden wird, sind entsprechende Forschungen zu verstärken. Dabei sind insbesondere auch Langzeitstudien erforderlich. Durch die Ausweitung des Artenmonitorings wird der Wissensstand zum Erhaltungszustand der wichtigsten Arten erfasst und fortgeschrieben. Die landeseigenen Lehr- und Versuchsanstalten und Forschungsbetriebe legen ihren Schwerpunkt auf die Forschung zur Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmittel, insbesondere zur Entwicklung neuer biologischer und biotechnischer Behandlungsverfahren. Darüber hinaus wird die Forschung zum ökologischen Landbau sowie zur Etablierung von artenschonenden Landnutzungsmethoden deutlich erhöht. In der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Beratung in Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft wird der Anteil an den Themen Artenvielfalt und ökologischer Landbau auf allen Ebenen gestärkt und weiter ausgebaut. Ökologischer Landbau ist dabei ein Baustein als integrierter Ansatz für Artenvielfalt.

(11) Einrichtung eines Dialogforums Landwirtschaft und Naturschutz

Das gegenseitige Verständnis für die Interessen der Landwirtschaft und des Naturschutzes muss gestärkt werden. Die Zusammenarbeit und der gegenseitige Austausch sollen nicht nur auf Ebene der Verwaltung erfolgen. Daher wird ein regelmäßiger Austausch der Spitzenvertretungen aus Bauernverbänden und den anerkannten Naturschutzverbänden unter Teilnahme der Ministerien der Landwirtschaft und des Naturschutzes etabliert. In diesem Forum tauschen sich die Vertretungen zu aktuellen Themen aus. Es wird mindestens einmal jährlich ein Treffen der Vertreter der genannten Verbände stattfinden. Themenbezogen können Gäste oder weitere Vertreter aus der Gesellschaft hinzugezogen werden.  

Sitzung des Gemeinderats

Herzliche Einladung

Bürgersaal - Rathaus Brackenheim

Tagesordnung ab Freitag/Samstag Hier anschauen

Ort: Marktplatz in Brackenheim

Beginn: 16.00 Uhr

" Demokratie, das sind wir alle. Jeder soll erfahren, dass es auf ihn ankommt. " (Horst Köhler)

Einladung dem Aufruf vom Bündnis "Brackenheim steht auf zu folgen". 

Wir sagen ja zu allen Menschen in Deutschland, die sich zu unserem Grundgesetz bekennen, egal welcher Herkunft oder Kultur. Wir stehen zu den vielfältigen Meinungen und wehren uns gegen Menschen die nur "eine Wahrheit" anerkennen wollen.

Festakt zum 140. Geburtstag von Theodor Heuss - "Wie verändert der Klimawandel die Demokratie?"

Kommunaler Klimaschutz

Ort: Bürgerzentrum Brackenheim

Beginn: 19.00 Uhr 

Nominierungsveranstaltung für die Kommunalwahlen 204

Herzogskelter Güglingen
Deutschr Hof 1
Güglingen

 

Uhrzeit: 18.00 Uhr

Infoabend

Infoabend mit Andrea Lindlohr

mit Staatssekretärin für Landesentwicklung und Wohnen - 16. 11.2022 - Alte Kelter/Meimsheim um 19.00 Uhr

Gemeinderat im März

Donnerstag, 24.03.2021 - 18.00 Uhr

Bürgerzentrum Brackenheim

74336 Brackenheim

Theodor-Heuss-Saal

 

Tagesordnung: hier klicken

Gesprächskreis Hausen

Dienstag 22.03.2021 - 19.00 Uhr

Gemeindehalle Hausen
Vereinszimmer

Tagesordnung: hier klicken

Gesprächskreis Meimsheim

Donnerstag 17.03.2021 - 19.00 Uhr

Alte Kelter Meimsheim

Tagesordnung: hier klicken

Gesprächskreis Dürrenzimmern

Dienstag 215.03.2021 - 19.00 Uhr

Gemeindehalle Dürrenzimmern
74336 Brackenheim
Vereinszimmer

Tagesordnung: hier klicken

Gesprächskreis Botenheim

8. März - 19.00 Uhr

Gemeindehalle Botenheim
74336 Brackenheim
Vereinszimmer

Tagesordnung: hier klicken

 

Gemeinderat im Februar

Donnerstag, 24.02.2021 - 18.00 Uhr

Bürgerzentrum Brackenheim

74336 Brackenheim

Theodor-Heuss-Saal

Bitte denken Sie an die momentan gültige Coroanverordnung!

Tagesordnung: hier klicken

Erwin Köhler

lädt zum telefonischen Gespräch ein. 14.02.2022 17.00 - bis 19.00 Uhr - oder Sie vereinbaren einen Termin. Herr Köhler freut sich über Ihren Anruf und setzt sich gerne für Ihr Anliegen ein. Telefon: 0711/2063-6349

Erwin Köhler

lädt zum telefonischen Gespräch ein. 28.01.2022 10.00 - bis 12.00 Uhr - oder Sie vereinbaren einen Termin. Herr Köhler freut sich über Ihren Anruf und setzt sich gerne für Ihr Anliegen ein. Telefon: 0711/2063-6349

Gemeinderat im Januar

Donnerstag, 27.01.2021 - 18.00 Uhr

Bürgerzentrum Brackenheim

74336 Brackenheim

Theodor-Heuss-Saal

Bitte denken Sie an die momentan gültige Coroanverordnung!

Tagesordnung: hier

Erwin Köhler

lädt zum telefonischen Gespräch ein.17.01.2022 16.00 - bis 18.00 Uhr - oder Sie vereinbaren einen Termin. Herr Köhler freut sich über Ihren Anruf und setzt sich gerne für Ihr Anliegen ein.Telefon: 0711/2063-6349

Einladung zur Gemeinderatssitzung

Donnerstag, 25.11.2021 - 18.00 Uhr

Bürgerzentrum Brackenheim

74336 Brackenheim

Theodor-Heuss-Saal

Bitte denken Sie an die Einhaltung der momentan gültigen Coronaordnung!

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Einladung zur OV-Sitzung für Mitglieder & Freunde

24. November 21- 19.00 Uhr

Otto-Wendel-Saal

Bürgerzentrum Brackenheim

Tagesordnung: demnächst hier 

Einladung zur Gemeinderatssitzung

Donnerstag, 11.11.2021 - 18.00 Uhr

Bürgerzentrum Brackenheim

74336 Brackenheim

Theodor-Heuss-Saal

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Gesprächskreis Brackenheim

Dienstag 09.11.2021 - 19.00 Uhr

Bürgerzentrum Brackenheim
Theodor-Heuss-Saal

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Gesprächskreis Hausen

Dienstag 02.11.2021 - 19.00 Uhr

Gemeindehalle Hausen
Vereinszimmer

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Klausurtagung 29./30.Oktober 2021

Schwerpunktthema Wohnraumentwicklung

Brackenheimer Mensa

Die Tagung ist nichtöffentlich

Gesprächskreis Meimsheim

Donnerstag 28.10.2021 - 19.00 Uhr

Alte Kelter Meimsheim

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Gesprächskreis Dürrenzimmern

Dienstag 26.10.2021 - 19.00 Uhr

Gemeindehalle Dürrenzimmern
74336 Brackenheim
Vereinszimmer

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Einladung zur Gemeinderatssitzung

Donnerstag, 21.10.2021 - 18.00 Uhr

Bürgerzentrum Brackenheim

74336 Brackenheim

Theodor-Heuss-Saal

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Gesprächskreis Haberschlacht

Dienstag 19.10.2021 - 19.00 Uhr

Kelter Haberschlacht
74336 Brackenheim
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Gesprächskreis Stockheim

Donnerstag, 14.10.2021 - 19.00 Uhr

Gemeindehalle Stockheim
74336 Brackenheim
Vereinszimmer

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Bürgerinformationsveranstaltung in Hausen

Entwicklung der Grünzone Neipperger Bächle

wird vorgestellt - aktive Teilnahme ist erwünscht

13. 10.2021 - 18.00 bis ca. 20.30 Uhr

Gemeindehalle Hausen 

Gesprächskreis Neipperg

12. Oktober - 19.00 Uhr

Gemeindehalle Neipperg
74336 Brackenheim
Vereinszimmer

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Einladung zur Eröffnung des Wahlkreisbüros von Erwin Köhler

Samstag, den 9. Oktober,

in Lauffen - Lange Straße 47

Beginn 14:30 Uhr - ca. 18.00 Uhr

Grußworte von Andreas Schwarz MdL und der Landtagsabgeordneten
Petra Olschowski. 

Feierstunde zum Tag der Deutschen Einheit mit

Prof. Dr. Stephan Harbarth

Präsident des Bundesverfassungsgerichts

am Freitag, den 1. Oktober 2021

um 19.00 Uhr 

Ort: Bürgerzentrum Brackenheim

Gesprächskreis Botenheim

28. September - 19.00 Uhr

Gemeindehalle Botenheim
74336 Brackenheim
Vereinszimmer

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Stadtratssitzung am 23.09.2021

Ort: Bürgerzentrum Brackenheim

um: 19.00 Uhr

Tagesordnung: hier klicken

Grünen Stammtisch am 17.09.2021

Herzliche Einladung für alle Interessierte zum Grünen Stammtisch.

17.09.2021

um 18.00 Uhr auf dem Hörnle

Wir freuen uns darauf mit Ihnen ins Gespräch zu kommen.

Grünen Stammtisch am 03.09.2021

Herzliche Einladung für alle Interessierte zum Grünen Stammtisch.

03.09.2021

um 18.00 Uhr auf dem Hörnle

Wir freuen uns darauf mit Ihnen ins Gespräch zu kommen.

Stadtratssitzung am 29.07.2021

Ort: Bürgerzentrum Brackenheim

um: 18.00 Uhr

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Stadtratssitzung am 08.07.2021

Ort: Bürgerzentrum Brackenheim

um: 19.00 Uhr

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Stadtratssitzung am 17.06.2021

Ort: Bürgerzentrum Brackenheim

um: 19.00 Uhr

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Stadtratssitzung am 20.05.2021

Ort: Bürgerzentrum Brackenheim

um: 19.00 Uhr

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Stadtratssitzung am 22.04.2021

Ort: Bürgerzentrum Brackenheim

um: 18.00 Uhr

 Tagesordung - Hier klicken

 

 

Stadtratssitzung am 25.03.2021

Ort: Bürgerzentrum Brackenheim

um: 18.00 Uhr

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Stadtratssitzung am 25.02.2021

Ort: Bürgerzentrum Brackenheim

um: 19.00 Uhr

Tagesordung - Hier klicken

Gemeinderatssitzung

Ort: Bürgerzentrum Brackenheim

um: 19.00 Uhr

 Tagesordung

Webinar des KV Stuttgart mit Muhterem Aras

Landtagpräsidentin "Europa in Zeiten von Corona" am 9. Mai um 20 Uhr weiter Infos und Anmeldung

 

Gemeinderatssitzung trotz "Corona"

Ort:  Bürgerzentrum Brackenheimer 

um: 19.00 Uhr  statt. 

Großes Thema: Haushaltsplan 2020

Ernährung in Zeiten des Klimawandels

Jugendsprechstunde - Susanne Bay lädt ein!

Jung? Interessiert?

Am Freitag, 14. Februar, von 13 bis 15 Uhr mehr unter Termine

 

Gemeinderatssitzung

Ort: Bürgersaal

im: Brackenheimer Rathaus

um: 18.00 Uhr

Tagesordnung ab Freitag/Samstag vor Sitzungstermin hier anschauen

Mit Bürgerinnen und Bürgern im Gespräch bleiben

Haben Sie an die Brackenheimer Stadträte von B`90/Die Grünen ein Anliegen, Kritik oder Wünsche?

Montag 20. Januar 2020 zwischen 18.00 und 19.00 Uhr im Trauzimmer (Altes Rathaus – 1.Stock)

Einladung

Fällt wegen Krankheit leider aus nullnullnull

Gemeinderatssitzung

Ort: Bürgersaal

im: Brackenheimer Rathaus

um: 19.00 Uhr

Die Verkehrswende in der Region Heilbronn Franken

21. November 2019  Verkehrswende ist in unserer Region - mehr unter Termine

 

Gesprächskreis Stockheim

Ort: Dorfgemeinschaftshaus Stockheim

im: Sitzungszimmer

um: 19.00 Uhr

Klausurtagung in Wangen im Allgäu

Gesprächskreis Brackenheim

Ort: Bürgersaal

im: Brackenheimer Rathaus

um: 19.00 Uhr

Gesprächskreis Haberschlacht

Ort: Kelter Haberschlacht

um: 19.00 Uhr

Mehr Bahn braucht das Land!

Kein Klimaschutz ohne Verkehrswende!

Verkehrspolitischer Abend mit Diskussion

Beginn: 19.30 Uhr  Ort: Lauffener Weingärtner EG

Bauplätze werden vorrübergehend zum Insektenparadies

5 Bauplätze wurden am 16.Mai 2019 zu Insektenparadiesen verwandelt. Motto: Wir pflügen und wir streuen - Eine bunte Blumenmischung wurde ausgebracht - nun hoffen wir auf Wachstum und Gedeihen. DANKE allen Grundstückbesitzern, die uns Ihr Grundstück zur Verfügung gestellt haben.

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