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Corona: Änderungen zum 11.02.2021

Die landesweiten Ausgangsbeschränkungen werden zum 11. Februar 2021 aufgehoben. 

Donnerstag 11. Februar 2021:

Keine nächtlichen Ausgangsbeschränkungen
Die landesweiten Ausgangsbeschränkungen wurden infolge der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 5. Februar 2021 aufgehoben. Ab sofort können solche Maßnahmen nur noch auf regionaler Ebene erlassen werden. Das Landratsamt Heilbronn wird derzeit keine nächtliche Ausgangssperre durch Erlass einer Allgemeinverfügung verhängen. Eine solche Einschränkung wird aufgrund des momentanen Infektionsgeschehens für nicht erforderlich gehalten. Die Lage wird laufend überprüft.

Die Gesundheitsämter vor Ort können nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung umsetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge in einem Land- oder Stadtkreis bei einem diffusen Infektionsgeschehen überschritten ist und bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen die wirksame Eindämmung der Verbreitung von Erkrankungen mit dem Coronavirus ansonsten gefährdet ist. Dies ist nicht über die Corona-Verordnung geregelt, sondern über einen Erlass des Sozialministeriums. 

 

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