video_label

Rückblick: Feierstunde zum Tag der Deutschen Einheit mit Prof. Dr. Stephan Harbarth

Eindrückllich sprach der Bundesverfassungsgerichtspräsident Prof. Dr. Stephan Harbarth am 1.Oktober 2021 über unser Grundgesetz -

welches die wesentliche Aufgabe hat, unsere Gesellschaft zu einigen.

Präambel

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,

von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

 

Vor über 70 Jahren wurde das Grundgesetz verfasst, das zentrale Leitmotiv - Der Staat ist um den Menschen Willen da und nicht der Mensch für den Staat." Aus diesem Grunde gibt es Grundgesetze, die auch durch einen einstimmigen Parlamentsbeschluss NICHT verändert werden können. Dies so genannte Ewigkeitsklausel gründet auf die Erfahrungen der Weimarer Republik. Nie wieder sollte es möglich sein, dass die Legeslative (Gesetzgebung), die Exekutive (Gesetzesausführung) und die Judikative (Gerichtsbarkeit) von einer einzigen Person ausgeübt wird. Gerichte müssen von der Regierung unabhängig sein und nur nach dem Gesetz richten. In "Stein gemeißelt" sind daher u. a. die Gliederung des Bundes in Länder, das Demokratieprinzip und die Gewaltenteilung. 

 

Nach diesem Ausflug in die Geschichte unseres Grundgesetzes, endete die Feier mit einem musikalischen Beitrag es Brackenheimer Musikverein, der uns schon zu Anfang mit schwungvoller Musik begrüßte.

expand_less