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Was bleibt vom Volksbegehren "Artenschutz -rettet die Bienen"

Von Volksbegehren zu Gesetz – Mehr als nur ein Kompromiss

Heute am 25.06.2020 haben wir im Landtag in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes behandelt.
Mit diesen Gesetzesänderungen setzen wir bundesweit Standards für mehr Artenvielfalt auf öffentlichen und privaten Flächen sowie in der Landwirtschaft. Gleichzeitig weisen wir die Richtung für eine nachhaltige Landwirtschaft der Zukunft - gemeinsam mit den Bäuerinnen und Bauern!
Von Volksbegehren zu Gesetz – Mehr als nur ein Kompromiss
Ganz klar: Das Volksbegehren "Rettet die Bienen" hat unserer konsequenten Politik für den Naturschutz einen weiteren Schub gegeben. Allerdings war unsere Prämisse von Anfang an der gemeinsame Weg von Naturschutz und Landwirtschaft: Wir brauchen Bauern und Bienen!
Gemeinsam mit den Initiatoren und den Vertreterverbänden haben wir nicht nur einen Kompromiss gefunden, sondern haben die ursprünglichen Ideen des Volksbegehrens sogar noch weiterentwickelt - sachgerecht, ganzheitlich und praxistauglich.

 

Mit den Gesetzesänderungen bauen wir auf einen Transformationsprozess mit den Zielen
• den Einsatz der Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 40 - 50% zu reduzieren und in Natur-schutzgebieten komplett zu unterlassen
• den Anteil der ökologischen Landwirtschaft auf 30 - 40 % zu erhöhen
• 15 % der Landesfläche für einen landesweiten Biotopverbund zur Verfügung zu stellen

 

Artenschutz geht uns alle an – Was bedeutet das für die Kommunen?
Der Gesetzentwurf, den wir jetzt vorgelegt haben, hat eine deutliche Botschaft: Artenschutz geht uns alle an und ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es gilt nicht nur den Rückgang der Insekten auf dem Land, sondern auch in unseren Städten zu bekämpfen. Das heißt, Biodiversität muss auch in den Städten geschaffen werden.
Ganz gleich ob ländlicher Raum oder urbanes Zentrum, Mitglieder in den Gemeinderats- und Kreistagsfraktionen können ganz wesentlich dazu beitragen, dass diese wichtigen Gesetzesänderungen ihre positive Wirkung auch bei uns vor Ort in unserer Kommune entfaltet.

 

Folgende Regelungen sieht der Gesetzesentwurf konkret für die kommunale Ebene vor:
• Verbot von Schottergärten
• Eindämmung der Lichtverschmutzung durch Beleuchtung im Außenbereich
• insektenfreundliche Pflege von Garten- und Parkflächen in öffentlicher Hand
• Ausweitung des Biotopverbunds

 

Und: auch die Kommunen selbst können als Vorbild vorangehen. So ist mit den Regelungen des Gesetzentwurfs der Weg zur pestizidfreien Kommune nicht mehr weit. Auch können Kommunen in ihren Pachtverträgen Nachhaltigkeit und Naturschutz stärker verankern. Kommunen haben auch als Beschafferinnen einen großen Einfluss auf die Nachfrage von nachhaltigen Produkten. Dies gilt auch für Lebensmittel. So können die Kommunen gemeinsam mit dem Land dazu beitragen, dass mehr ökologisch und regional produzierte Produkte auf eine angemessene Nachfrage treffen.
 

Wir machen uns weiter stark für den Natur- und Artenschutz indem: 

Wir die Biodiversität jährlich mit 18 Millionen Euro über das Sonderprogramm Biologische Vielfalt stärken. 

Wir flächendeckend Landschaftserhaltungsverbände eingerichtet und die biologisch bewirtschaftete Fläche seit 2011 verdoppelt haben, von 7% auf 14%.

Die Naturschutzverwaltung mit einem Personalschub schlagkräftiger geworden ist und die dem Naturschutz zur Verfügung stehenden Mittel seit 2011 verdreifacht wurden.

Konsequenter Artenschutz geht nur gemeinsam - lasst uns zusammen weiter erfolgreich daran arbeiten!

 

Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg Seite 1
Änderungen im Naturschutzgesetz und im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes
Die wichtigsten Punkte der Gesetzesänderung sind:

Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel um 40-50 Prozent bis 2030. Das Land verpflichtet sich, hierfür die entsprechenden Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass das Reduktionsziel erreicht werden kann. Dies erfolgt beispielsweise durch die Anschaffung neuer Technik, verstärkte Förderung für den freiwilligen Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und den Ausbau des Integrierten Pflanzenschutzes. Die Reduktionsziele stellen keine einzelbetriebliche Verpflichtung dar.

Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30-40 Prozent bis 2030. Das Land schafft entsprechende Anreize, damit möglichst viele Betriebe freiwillig umstellen. Entscheidend wird sein, dass die Vermarktung und die Verbraucheraufklärung massiv ausgebaut werden.

Umsetzung des Verbots von Pestiziden in ausgewiesenen Naturschutzgebieten. Ab dem 1. Januar 2022 ist der Einsatz aller Pestizide in Naturschutzgebieten verboten. Ausnahmen sind in Härtefällen, bei Kalamitäten im Wald, zum Schutz der Gesundheit und zur Erhaltung der Schutzgebiete möglich.

Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesfläche bis 2030. Es wird ein Netz von Lebensräumen geschaffen, die miteinander verbunden sind und den Austausch von Tieren und Pflanzen untereinander ermöglichen. Den Kommunen kommt bei der Umsetzung des landesweiten Biotopverbunds eine Schlüsselrolle zu.

Schaffung von Refugialflächen auf 10 Prozent im Offenland. Tiere und Pflanzen brauchen dauerhafte Rückzugs- und Lebensräume auch im Offenland, damit sich die verbleibenden Bestände erholen können. Dazu sollen auf 10 Prozent im Offenland sogenannte Refugialflächen für jede Landnutzungsart geschaffen werden. Diese sollen von den landwirtschaftlichen Betrieben auf freiwilliger Basis geschaffen werden. Ziel ist es, dass auf jedem Betrieb 5 Prozent an biodiversitätssteigernden Maßnahmen umgesetzt werden.

Das Land geht mit gutem Beispiel voran, so sollen landeseigene Pachtflächen beispielsweise vorrangig ökologisch bewirtschaftet werden und die Verpflegung der öffentlichen Hand - auch die landeseigenen Kantinen - einen relevanten zukünftigen Markt für den steigen-den Ökolandbau-sektor in Baden-Württemberg darstellen.

Ausgleichskataster öffentlich machen. Es wird ein landesweit öffentlich zugängliches und zentrales Ausgleichskataster für sämtliche Ausgleichsmaßnahmen geschaffen. Dies schafft Transparenz und Klarheit über die künftigen Ausgleichsmaßnahmen mit Flächenbezug.

Erhalt von Streuobstbeständen. Streuobstbestände ab einer Größe von 1.500 m2werden künftig unter Schutz gestellt. Die Umwandlung solcher Streuobstbestände muss ausgeglichen werden und bedarf vorher einer Genehmigung. Zudem soll die Pflege von Bäumen und des Unterwuchses verbessert werden, um so die für Baden-Württemberg so prägende Nutzungsform auch künftig zu erhalten.

Die gesamte Gesellschaft wird in die Pflicht genommen. Neben der Landwirtschaft werden auch Kommunen und Privatpersonen in die Pflicht genommen, ihren Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu leisten. So wird gesetzlich klargestellt, dass Schottergärten keine zulässige Gartennutzung darstellen. Die Lichtverschmutzung durch Beleuchtung im Außenbereich wird reduziert. Garten- und Parkflächen der öffentlichen Hand sollen künftig insektenfreundlich gepflegt werden und der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel in Privatgärten soll untersagt werden.

Die Eindämmung des Flächenverbrauchs wird als Grundsatz ins Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz aufgenommen.

Dialogprozess einleiten. Um das gegenseitige Verständnis und den Austausch zu verbessern, wird ein Dialogprozess zwischen Landwirtschaft und Naturschutz auf verschiedenen Ebenen eingeleitet. So sollen Gemeinsamkeiten gestärkt und unterschiedliche Interessen respektiert werden.
Die Finanzierung dieser Maßnahmen steht:
Wir haben alles in allem über 60 Millionen EUR für die Umsetzung des Gesetzesvorhabens bereitgestellt.

Hier ein paar Beispiele:
 Umsetzung Pakt für Kommunen – Stärkung landesweiter Biotopverbund = insg. 12 Mio. Euro (5 Mio. in 2020 und 7 Mio. in 2021)
 Blühwiesen und Blühstreifen = insg. 5 Mio. Euro Investitionsprogramm, mit dem die Kommunen dazu ermuntert werden sollen, auf der eigenen Gemarkung Blüh-wiesen und Blühstreifen einzurichten (2,5 Mio. Euro pro Jahr)
 Bioaktionsplan 2.0 = insg. 9 Mio. Euro, damit wird auch eines der Bio-Außer-Haus-Verpflegungsprojekte finanziert (4,5 Mio. Euro in 2020 und 4,5 Mio. Euro in 2021)
 Vorsorge GE „Insektenschutz BW“ – hier Erhöhung FAKT = insg. 10 Mio. Euro (4 Mio. Euro in 2020 und 6 Mio. Euro in 2021)
 Ein Verbot chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel ab 2022 gilt nur für Naturschutzgebiete – unbillige Härten müssen abgefedert werden, dafür wird es Ausnahmegenehmigungen geben (vgl. Entwurf Volksbegehren - Verbot in Landschaftsschutzgebieten und Natura 2000 Gebieten zusätzlich).
 Zielsetzung einer landesweiten Reduzierung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 40 – 50 % in der Menge (Vgl Entwurf Volksbegehren: 50 % in der Fläche und biologische Mittel eingeschlossen)
 Ausbau Ökolandbau bis 2030 auf 30 – 40 % der Fläche unter Berücksichtigung der Marktentwicklung
 Die Pflege und Bewirtschaftung von Streuobstwiesen werden gestärkt.
 Ein Verbot von chemisch- synthetischem Pflanzenschutz in Privatgärten wird erlassen.
 Ein Verbot von Schottergärten und Verpflichtung zu Blühflächen auf öffentlichen Flächen werden ausgesprochen
 Maßnahmen gegen Lichtverschmutzung müssen von Kommunen durchgeführt werden.
 Die Wissensvermittlung und Forschung für eine nachhaltige Landnutzung werden gestärkt
 Eine Eindämmung des Flächenverbrauchs wird im Gesetz berücksichtigt.
 Ein Dialogforum Landwirtschaft und Naturschutz wird eingerichtet
Stand 25.06.2020

Sitzung des Gemeinderats

Herzliche Einladung

Bürgersaal - Rathaus Brackenheim

Tagesordnung ab Freitag/Samstag Hier anschauen

Ort: Marktplatz in Brackenheim

Beginn: 16.00 Uhr

" Demokratie, das sind wir alle. Jeder soll erfahren, dass es auf ihn ankommt. " (Horst Köhler)

Einladung dem Aufruf vom Bündnis "Brackenheim steht auf zu folgen". 

Wir sagen ja zu allen Menschen in Deutschland, die sich zu unserem Grundgesetz bekennen, egal welcher Herkunft oder Kultur. Wir stehen zu den vielfältigen Meinungen und wehren uns gegen Menschen die nur "eine Wahrheit" anerkennen wollen.

Festakt zum 140. Geburtstag von Theodor Heuss - "Wie verändert der Klimawandel die Demokratie?"

Kommunaler Klimaschutz

Ort: Bürgerzentrum Brackenheim

Beginn: 19.00 Uhr 

Nominierungsveranstaltung für die Kommunalwahlen 204

Herzogskelter Güglingen
Deutschr Hof 1
Güglingen

 

Uhrzeit: 18.00 Uhr

Infoabend

Infoabend mit Andrea Lindlohr

mit Staatssekretärin für Landesentwicklung und Wohnen - 16. 11.2022 - Alte Kelter/Meimsheim um 19.00 Uhr

Gemeinderat im März

Donnerstag, 24.03.2021 - 18.00 Uhr

Bürgerzentrum Brackenheim

74336 Brackenheim

Theodor-Heuss-Saal

 

Tagesordnung: hier klicken

Gesprächskreis Hausen

Dienstag 22.03.2021 - 19.00 Uhr

Gemeindehalle Hausen
Vereinszimmer

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Gesprächskreis Meimsheim

Donnerstag 17.03.2021 - 19.00 Uhr

Alte Kelter Meimsheim

Tagesordnung: hier klicken

Gesprächskreis Dürrenzimmern

Dienstag 215.03.2021 - 19.00 Uhr

Gemeindehalle Dürrenzimmern
74336 Brackenheim
Vereinszimmer

Tagesordnung: hier klicken

Gesprächskreis Botenheim

8. März - 19.00 Uhr

Gemeindehalle Botenheim
74336 Brackenheim
Vereinszimmer

Tagesordnung: hier klicken

 

Gemeinderat im Februar

Donnerstag, 24.02.2021 - 18.00 Uhr

Bürgerzentrum Brackenheim

74336 Brackenheim

Theodor-Heuss-Saal

Bitte denken Sie an die momentan gültige Coroanverordnung!

Tagesordnung: hier klicken

Erwin Köhler

lädt zum telefonischen Gespräch ein. 14.02.2022 17.00 - bis 19.00 Uhr - oder Sie vereinbaren einen Termin. Herr Köhler freut sich über Ihren Anruf und setzt sich gerne für Ihr Anliegen ein. Telefon: 0711/2063-6349

Erwin Köhler

lädt zum telefonischen Gespräch ein. 28.01.2022 10.00 - bis 12.00 Uhr - oder Sie vereinbaren einen Termin. Herr Köhler freut sich über Ihren Anruf und setzt sich gerne für Ihr Anliegen ein. Telefon: 0711/2063-6349

Gemeinderat im Januar

Donnerstag, 27.01.2021 - 18.00 Uhr

Bürgerzentrum Brackenheim

74336 Brackenheim

Theodor-Heuss-Saal

Bitte denken Sie an die momentan gültige Coroanverordnung!

Tagesordnung: hier

Erwin Köhler

lädt zum telefonischen Gespräch ein.17.01.2022 16.00 - bis 18.00 Uhr - oder Sie vereinbaren einen Termin. Herr Köhler freut sich über Ihren Anruf und setzt sich gerne für Ihr Anliegen ein.Telefon: 0711/2063-6349

Einladung zur Gemeinderatssitzung

Donnerstag, 25.11.2021 - 18.00 Uhr

Bürgerzentrum Brackenheim

74336 Brackenheim

Theodor-Heuss-Saal

Bitte denken Sie an die Einhaltung der momentan gültigen Coronaordnung!

Tagesordnung: hier klicken

Einladung zur OV-Sitzung für Mitglieder & Freunde

24. November 21- 19.00 Uhr

Otto-Wendel-Saal

Bürgerzentrum Brackenheim

Tagesordnung: demnächst hier 

Einladung zur Gemeinderatssitzung

Donnerstag, 11.11.2021 - 18.00 Uhr

Bürgerzentrum Brackenheim

74336 Brackenheim

Theodor-Heuss-Saal

Tagesordnung: hier klicken

Gesprächskreis Brackenheim

Dienstag 09.11.2021 - 19.00 Uhr

Bürgerzentrum Brackenheim
Theodor-Heuss-Saal

Tagesordnung: hier klicken

Gesprächskreis Hausen

Dienstag 02.11.2021 - 19.00 Uhr

Gemeindehalle Hausen
Vereinszimmer

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Klausurtagung 29./30.Oktober 2021

Schwerpunktthema Wohnraumentwicklung

Brackenheimer Mensa

Die Tagung ist nichtöffentlich

Gesprächskreis Meimsheim

Donnerstag 28.10.2021 - 19.00 Uhr

Alte Kelter Meimsheim

Tagesordnung: hier klicken

Gesprächskreis Dürrenzimmern

Dienstag 26.10.2021 - 19.00 Uhr

Gemeindehalle Dürrenzimmern
74336 Brackenheim
Vereinszimmer

Tagesordnung: hier klicken

Einladung zur Gemeinderatssitzung

Donnerstag, 21.10.2021 - 18.00 Uhr

Bürgerzentrum Brackenheim

74336 Brackenheim

Theodor-Heuss-Saal

Tagesordnung: hier klicken

Gesprächskreis Haberschlacht

Dienstag 19.10.2021 - 19.00 Uhr

Kelter Haberschlacht
74336 Brackenheim
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Gesprächskreis Stockheim

Donnerstag, 14.10.2021 - 19.00 Uhr

Gemeindehalle Stockheim
74336 Brackenheim
Vereinszimmer

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Bürgerinformationsveranstaltung in Hausen

Entwicklung der Grünzone Neipperger Bächle

wird vorgestellt - aktive Teilnahme ist erwünscht

13. 10.2021 - 18.00 bis ca. 20.30 Uhr

Gemeindehalle Hausen 

Gesprächskreis Neipperg

12. Oktober - 19.00 Uhr

Gemeindehalle Neipperg
74336 Brackenheim
Vereinszimmer

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Einladung zur Eröffnung des Wahlkreisbüros von Erwin Köhler

Samstag, den 9. Oktober,

in Lauffen - Lange Straße 47

Beginn 14:30 Uhr - ca. 18.00 Uhr

Grußworte von Andreas Schwarz MdL und der Landtagsabgeordneten
Petra Olschowski. 

Feierstunde zum Tag der Deutschen Einheit mit

Prof. Dr. Stephan Harbarth

Präsident des Bundesverfassungsgerichts

am Freitag, den 1. Oktober 2021

um 19.00 Uhr 

Ort: Bürgerzentrum Brackenheim

Gesprächskreis Botenheim

28. September - 19.00 Uhr

Gemeindehalle Botenheim
74336 Brackenheim
Vereinszimmer

Tagesordnung: hier klicken

 

Stadtratssitzung am 23.09.2021

Ort: Bürgerzentrum Brackenheim

um: 19.00 Uhr

Tagesordnung: hier klicken

Grünen Stammtisch am 17.09.2021

Herzliche Einladung für alle Interessierte zum Grünen Stammtisch.

17.09.2021

um 18.00 Uhr auf dem Hörnle

Wir freuen uns darauf mit Ihnen ins Gespräch zu kommen.

Grünen Stammtisch am 03.09.2021

Herzliche Einladung für alle Interessierte zum Grünen Stammtisch.

03.09.2021

um 18.00 Uhr auf dem Hörnle

Wir freuen uns darauf mit Ihnen ins Gespräch zu kommen.

Stadtratssitzung am 29.07.2021

Ort: Bürgerzentrum Brackenheim

um: 18.00 Uhr

 Tagesordung -Hier klicken

 

 

Stadtratssitzung am 08.07.2021

Ort: Bürgerzentrum Brackenheim

um: 19.00 Uhr

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Stadtratssitzung am 17.06.2021

Ort: Bürgerzentrum Brackenheim

um: 19.00 Uhr

 Tagesordung - Hier klicken

 

Stadtratssitzung am 20.05.2021

Ort: Bürgerzentrum Brackenheim

um: 19.00 Uhr

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Stadtratssitzung am 22.04.2021

Ort: Bürgerzentrum Brackenheim

um: 18.00 Uhr

 Tagesordung - Hier klicken

 

 

Stadtratssitzung am 25.03.2021

Ort: Bürgerzentrum Brackenheim

um: 18.00 Uhr

 Tagesordung - Hier klicken

 

 

Stadtratssitzung am 25.02.2021

Ort: Bürgerzentrum Brackenheim

um: 19.00 Uhr

Tagesordung - Hier klicken

Gemeinderatssitzung

Ort: Bürgerzentrum Brackenheim

um: 19.00 Uhr

 Tagesordung

Webinar des KV Stuttgart mit Muhterem Aras

Landtagpräsidentin "Europa in Zeiten von Corona" am 9. Mai um 20 Uhr weiter Infos und Anmeldung

 

Gemeinderatssitzung trotz "Corona"

Ort:  Bürgerzentrum Brackenheimer 

um: 19.00 Uhr  statt. 

Großes Thema: Haushaltsplan 2020

Ernährung in Zeiten des Klimawandels

Jugendsprechstunde - Susanne Bay lädt ein!

Jung? Interessiert?

Am Freitag, 14. Februar, von 13 bis 15 Uhr mehr unter Termine

 

Gemeinderatssitzung

Ort: Bürgersaal

im: Brackenheimer Rathaus

um: 18.00 Uhr

Tagesordnung ab Freitag/Samstag vor Sitzungstermin hier anschauen

Mit Bürgerinnen und Bürgern im Gespräch bleiben

Haben Sie an die Brackenheimer Stadträte von B`90/Die Grünen ein Anliegen, Kritik oder Wünsche?

Montag 20. Januar 2020 zwischen 18.00 und 19.00 Uhr im Trauzimmer (Altes Rathaus – 1.Stock)

Einladung

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Gemeinderatssitzung

Ort: Bürgersaal

im: Brackenheimer Rathaus

um: 19.00 Uhr

Die Verkehrswende in der Region Heilbronn Franken

21. November 2019  Verkehrswende ist in unserer Region - mehr unter Termine

 

Gesprächskreis Stockheim

Ort: Dorfgemeinschaftshaus Stockheim

im: Sitzungszimmer

um: 19.00 Uhr

Klausurtagung in Wangen im Allgäu

Gesprächskreis Brackenheim

Ort: Bürgersaal

im: Brackenheimer Rathaus

um: 19.00 Uhr

Gesprächskreis Haberschlacht

Ort: Kelter Haberschlacht

um: 19.00 Uhr

Mehr Bahn braucht das Land!

Kein Klimaschutz ohne Verkehrswende!

Verkehrspolitischer Abend mit Diskussion

Beginn: 19.30 Uhr  Ort: Lauffener Weingärtner EG

Bauplätze werden vorrübergehend zum Insektenparadies

5 Bauplätze wurden am 16.Mai 2019 zu Insektenparadiesen verwandelt. Motto: Wir pflügen und wir streuen - Eine bunte Blumenmischung wurde ausgebracht - nun hoffen wir auf Wachstum und Gedeihen. DANKE allen Grundstückbesitzern, die uns Ihr Grundstück zur Verfügung gestellt haben.

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